|
|
|
|
|
 1. TOUR-(UND MIET-)VERTRAG:
Der Tour-(und Miet-)Vertrag kommt erst durch die schriftliche Teilnahmebestätigung durch die KTM Events&Travel Service AG, Zürcherstrasse 305, 8500 Frauenfeld, Schweiz, in der Folge kurz als Veranstalterin bezeichnet, zustande und gilt für beide Partner als verbindlich.
2. LEISTUNGSUMFANG:
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem bei Anmeldung gültigen Prospekt. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.
(2) Die Veranstalterin behält sich vor, die Tour, insbesondere die Tourroute und damit die Unterkünfte zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. Die Veranstalterin wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen.
3. VORAUSSETZUNGEN DES TEILNEHMERS:
(1) Die Teilnahme ist nur mit einem Motorrad der Marke „KTM“ zulässig.
(2) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit der Tour im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine den Anforderungen der Tour entsprechende Motorradausrüstung zu tragen. Es gilt ausnahmslos Helmpflicht.
(4) Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Motorrad an der Tour teil, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen und den vom Veranstalter vorgeschriebenen Anforderungen (z. B. Stollenreifen) entspricht. Die Veranstalterin und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.
(5) Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und sein Können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichen (siehe Fahrtechniklevel auf der inneren Umschlagseite).
Der Veranstalterin und den Tourguide trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
4. MOTORRADMIETE:
(1) Bei einigen Touren ist die Miete von KTM-Motorrädern möglich. Die Reservierung des Motorrades hat gleichzeitig mit der Anmeldung zur Tour zu erfolgen. Das gemietete Motorrad darf nur zur Teilnahme an der gebuchtenTour verwendet werden.
(2) Spätestens bei Übernahme des gemieteten Motorrades ist zusätzlich zur Mietgebühr eine Sicherheitskaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach den Angaben im Prospekt. Die Kaution wird bei Rückgabe des Motorrades abzüglich etwaiger Reparaturkosten für Beschädigungen rückerstattet.
(3) Die Mietperiode wird durch die Unbenützbarkeit des Fahrzeuges, die auf einem Verschulden oder der Fahruntüchtigkeit des Teilnehmers beruht, nicht unterbrochen.
5. PASS-, ZOLL-, VISA- UND IMPFBESTIMMUNGEN:
Manche Touren führen in Länder, für welche besondere Pass-, Zoll-, Visa- und Impfbestimmungen bestehen. Der Teilnehmer wird über diese Bestimmungen durch das Prospekt oder auf eine andere Weise durch die Veranstalterin informiert.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere für die Beschaffung etwaiger Visa oder Impfungen ist alleine der Teilnehmer verantwortlich.
6. VERSTÖSSE GEGEN VERKEHRSVORSCHRIFTEN ODER ANWEISUNGEN DES TOURGUIDES:
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer gröberen Verletzung der Anweisungen des Tourguides oder von Verkehrsvorschriften, kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten und das Mietmotorrad sicherstellen.
In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des Tour- oder Mietpreises.
7. HAFTUNG:
(1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil.
Die Haftung der KTM Events&Travel Service AG, 8500 Frauenfeld, Schweiz, der KTM-Sportmotorcycle AG und jeweils deren Erfüllungsgehilfen wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Tour- und Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch die KTM Events&Travel Service AG, 8500 Frauenfeld, Schweiz, die KTM-Sportmotorcycle AG und deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit die Veranstalterin für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht ein.
(2) Für den Antritt der Tour durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine eigene Erklärung über die Haftungsbeschränkung unterfertigt.
Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung übermittelt. Ist der Teilnehmer nicht bereit, die Erklärung über den Haftungsausschluss zu unterfertigen, so hat er dies innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Erklärung der Veranstalterin durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Tour nicht möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder händigt der Teilnehmer die Erklärung über die Haftungsbeschränkung nicht eigenhändig unterschrieben bis zum Tourantritt der Veranstalterin aus, steht dieser ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. In diesem Fall erhält der Teilnehmer seinen bereits bezahlten Tourpreis und Mietgebühr abzüglich der jeweils nach Punkt 9 bei einem Rücktritt des Anmelders vorgesehenen Stornogebühr zurückerstattet bzw., sofern eine Bezahlung noch nicht erfolgt ist, wird die Stornogebühr fällig.
(3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung der KTM Events&Travel Service AG, 8500 Frauenfeld, Schweiz, der KTM-Sportmotorcycle AG oder des Tourguides ausgeschlossen, sofern nicht hiefür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die KTM Events&Travel Service AG, 8500 Frauenfeld, Schweiz, die KTM-Sportmotorcycle AG und den Tourguide schad- und klaglos zu halten.
(4) Der Abschluss entsprechender Versicherungen, wie einer Storno- und einer Reiserückholversicherung, wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
8. BEZAHLUNG:
(1) Es ist eine Anzahlung von 40 % innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Der restliche Rechnungsbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Tourbeginn fällig.
(2) Bei Bezahlung mittels Kreditkarte wird der Totalbetrag bei Rechnungsausstellung abgebucht.
9. RÜCKTRITT UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG:
(1) Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Anmelder zurück, so werden statt des Tourpreises folgende Stornogebühren berechnet:
- 20 % des Tour- und Mietpreises bei Rücktritt ab Anmeldung bis 8 Wochen vor Beginn der Tour,
- 50 % des Tour- und Mietpreises bei Rücktritt ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der Tour,
- 85 % des Tour- und Mietpreises bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Tour oder unangekündigtem Nichterscheinen.
Der Rücktritt hat schriftlich entweder durch einen eingeschriebenen Brief, perFax oder per E-Mail zu erfolgen und wird schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail seitens der Veranstalterin bestätigt und gilt erst dann als akzeptiert.
Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei der Veranstalterin. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise zurückerstattet. Alle vom Teilnehmer vor Ort nicht in Anspruch genommenen Leistungen können nicht zurückerstattet werden. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
(2) Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung der Veranstalterin in einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand. Bei bereits ausgestellten Flugtickets ist eine Übertragung nicht möglich!
Bei diversen Serviceleistungen, wie zum Beispiel Ticketbuchungen, treten gesonderte Bedingungen in Kraft.
10. TOURABSAGE:
(1) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Tour aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann die Veranstalterin die Tour bis zu zwei Wochen vor Tourbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich verständigt.
(2) Bei einer Verschiebung oder Absage einer Tour hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Tour der Veranstalterin zu verlangen, sofern die Veranstalterin dazu in der Lage ist.
(3) Fremdleistungen, die in keinem direkten Buchungszusammenhang mit KTM Events&Travel Service AG stehen, können nicht zurückrückerstattet werden.
11. UNWIRKSAMKEIT:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reise- und Mietbedingungenhat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oderdes Tour-(und Miet-)Vertrages zur Folge.
12. ANWENDBARES RECHT:
Es gelangt Schweizer Recht zur Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dagegenstehen. Gerichtsstand Frauenfeld, Schweiz.

|
|
|
|